Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
1. Die von Immobilien Imhof dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem
nur für sich selbst verwendet werden. Der unbefugte Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte,
rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionssätze gemäß
Ziff. 3c) der folgenden allgemeinen Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die
Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objekts mit uns oder dem Eigentümer.
2. Imhof Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objekts gemachten An-
gaben,sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle
ihr nicht selbst bekannten Umstände aus. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
3.a.) Eine Provisionspflicht ensteht bei folgenden Geschäften :
Abschlüsse, die mit einem von Imhof Immobilien nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter oder Verpächter
( Grundstücks- oder Hauseigentümer ) innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden.
Hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derar-
tigen Abschluss stehen.
Imhof Immobilien hat auch den Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung oder aufgrund
unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objekts erfolgt ist und erst zu einem späte
ren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provisio
wird in diesem Fall angerechnet..
Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot von Imhof Immobili
en zustande kommt.
Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht nach Abschluss eines Vertrages be-
rührt den Provisionsanspruch nicht.
b) Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig.
c) Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit von Imhof Immobilien zustande gekommenen
Kauvertrages beträgt die Maklerprovision 5,95 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effekti-
ven Kaufpreis. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von Imhof Immobilien nachge-
wiesenes Objekt im Wege der Zwansversteigerung erworben wird.
Bei Vermietung von Wohnraum sind jeweils vom Mieter 2,38 % Mieten inkl. MWSt., bei Vermietung .
von Gewerbeflächen 3,57 % inkl. MWSt. zu zahlen.
4. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich im Exposé ab-
gefasst oder von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
5. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter von Imhof Immobilien nicht berechtigt, Vereinbarungen ,
die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen. Werden
dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Geschäftsführung der
Imhof Immobilien schriftlich genehmigt werden.
Erfüllungsort ist Bensheim und - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Darmstadt.
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
IMHOF IMMOBILIEN.
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